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Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zur COVID19-Prävention in Ihrer ADTV Altstadt Tanzschule Jansen. Sie können sich sicher sein, dass Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit unser Angestellten stets oberste Priorität hat und wir sämtliche aktuellen Auflagen erfüllen.


Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben mit unserer beratenden Ärztin ein umfangreiches Hygienekonzept nach Vorgaben des Rahmenhygienekonzeptes des Landes Nordrhein Westfalen erarbeitet. Außerdem wurden alle Mitarbeitenden intensiv geschult und für den Umgang mit den Hygieneregeln sensibilisiert.

Für die Umsetzung des Hygienekonzepts benötigen wir Ihre Mithilfe. Sämtliche Verordnungen und Auflagen (sowie ggf. deren Lockerungen) können sich zum Teil kurzfristig ändern. Hier bitten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis.

Hier ein Überblick über alle Maßnahmen, mit denen wir zur Eindämmung der Pandemie beitragen können

RÄUMLICHE ANPASSUNGEN:
1. Wir haben in der gesamten Tanzschule sowie am Eingang Spender mit zertifiziertem, viruzidem Desinfektionsmittel platziert.
 Bitte      desinfizieren Sie sich bei Betreten der Tanzschule an gründlich die Hände.

2. Zwischen den Unterrichtseinheiten werden alle relevanten Oberflächen regelmäßig gründlich desinfiziert.

3. Unser neues Lüftungs-Konzept (Lüftungsanlage, 3 Klimaanlagen mit Filtern, 2 Luftreiniger) wurde optimiert, um einen bestmöglichen Luftaustausch in den Sälen zu gewährleisten. Bitte beachten Sie,
dass in allen Sälen ein vielfacher kompletter Austausch der Raumluft pro Stunde erfolgt, um das Risiko durch Aerosole so weit wie uns möglich zu reduzieren. Ebenso haben wir zwei "Corona-Ampeln" in unserer Tanzschule, die die Luftwerte misst und für jeden einsichtig anzeigt!

MUND-NASE-BEDECKUNGEN:

1. Bitte beachten Sie, dass wir den Aufenthalt und Tanzunterricht in der Tanzschule ohne Mund-Nasen-Bedeckung gestattet ist.

ORGANISATORISCHE ANPASSUNGEN DES TANZUNTERRICHTS:

1. Der Mindestabstand von 1,50 m ist von allen Teilnehmenden jederzeit einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Abstandsregel sind wir
 behördlich  angehalten, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.

2. Um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit einer möglichen Infektionskette zu gewährleisten, hat der Check-In beim Betreten der Tanzschule     einen hohen Stellenwert. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, melden Sie sich bitte persönlich beim Eingang.

KURSE UND VERANSTALTUNGEN:

Die Durchführung unserer Kurse ist ganz normal  möglich.

Für alle anderen Gäste gilt die aktuelle Corona-Verordnung. 


IHR TEAM DER ADTV ALTSTADT-TANZSCHULE JANSEN

Hygienekonzept der ADTV Altstadt Tanzschule Jansen

Für alle Kunden sind die folgenden Hygienemaßnahmen zu beachten:

 

1. Unterricht

a. Die Personenzahl ist so begrenzt, dass zu jeder Zeit ein Mindestabstand  eingehalten wird. Die maximale Personenanzahl richtet sich nach der verfügbaren Tanzfläche. 

- Erwachsene Gesellschaftstanz:

Privatstunden mit einem Paar einem Tanzlehrenden in einem Saal für die Dauer

von 45 bis 60 Minuten.

- Erwachsene Gesellschaftstanz:

Unterricht mit begrenzter Personenzahl .

a. Warteschlangen und Ansammlungen sind zu vermeiden. 

 

b. Es ist sicherzustellen, dass die Nutzung der Sanitäranlagen nur dergestalt erfolgt, dass zu jederzeit das Abstandsgebot eingehalten wird.

 

2. Personenbezogene Einzelmaßnahmen:

 

a. Tanzschülerinnen und Tanzschülern mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zugang zu verwehrt.

 

b. Kassenpersonal ist durch eine Trennscheibe geschützt. Personal, das durch eine Trennscheibe oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen geschützt ist, ist von der Trageverpflichtung eines Mund-Nasenschutzes befreit.

 

c. Für Personal und Tanzschülerinnen und Tanzschüler sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.

 

d. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Tanzschule die Hände desinfizieren

oder waschen.

 

3. Generell gilt:

 

Gästen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.

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