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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ADTV Altstadt Tanzschule, Mülheim an der Ruhr


1. Die ADTV Altstadt Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung (auch über Internetanmeldung ohne Unterschrift) einen Platz im  gewünschten Kurs / Casino  zu reservieren. Sollte die gewählte Veranstaltung besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierungs- und Honorarverpflichtungen, sofern nicht eine andere Veranstaltung als Ersatz gewählt wird.  Ansonsten entfällt (auch bei Internetanmeldung) die Bestätigung und der Kurs gilt als gebucht.

2. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das  Honorar in voller Höhe zu zahlen. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsleitung eine Gutschrift, anrechenbar auf gleichartige Kursbuchungen binnen Jahresfrist, erteilen.

 

3. Das vereinbarte Honorar ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens zum ersten Veranstaltungstermin fällig. Bei Mahnungen werden z.Zt. € 5,00 Mahngebühren in Rechnung gestellt. Bei Lastschriftretouren fallen z.Zt. Gebühren in Höhe von 9,00 Euro an.

 

4. Das Jahreshonorar ist vollständig im Voraus oder in Teilzahlungsraten zu begleichen. Die jeweiligen Konditionen und Zahlungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Verträgen. Die Mindestanzahl der Unterrichtseinheiten pro Jahr beläuft sich auf 36.  Bei Anwesenheit unter 3 Paaren findet kein Unterricht (nur freies Training) statt. Während der gesetzlichen Schulferien / Ferientagen in Nordrhein-Westfalen, finden je nach Ausschreibung keine oder reduzierte Kurs- / Casinoveranstaltungen statt. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist aus rechtlichen Gründen eine gesonderte Lastschriftgenehmigung (extra Abschnitt auf den Anmeldeformularen) zu erteilen.

5. Nach einer Mindestmitgliedschaft von drei Monaten (KID´s-Kurse 1 Monat)  kann die Kündigung von laufenden Kreisen mit einer Frist von

1 Monat zum darauf folgenden Monatsende formlos in Textform erfolgen. Wurde die Frist der Kündigung nicht eingehalten,  gilt die Kündigung zum nächsten möglichen Termin.

 

5a. VIP CARD

Die ADTV Altstadt Tanzschule gewährt seinen Kunden "VIP-CARDS" als Sonder- Mitgliedschaft. Diese beinhalten Extra-Leistungen, die im Folgenden beschrieben werden:

VIP-CARD 1 Bei der VIP beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Sie verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn Sie nicht binnen 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird. Im Beitrag sind 2 angebotenen Tanzkurse, Casinos und Spezial-Kreise der Tanzschule sowie die Übungsabende der Tanzschule enthalten. Die Kurse/Clubs benötigen jeweils eine extra Anmeldung mit dem  Vermerk "VIP1". 

VIP-CARD 2 Bei der VIP beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Sie verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn Sie nicht binnen 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird. Im Beitrag sind alle angebotenen Tanzkurse, Casinos und Spezial-Kreise der Tanzschule sowie die Übungsabende der Tanzschule enthalten. Die Kurse/Clubs benötigen jeweils eine extra Anmeldung mit dem  Vermerk "VIP2". 

Sonderveranstaltungen sowie Workshops sind nicht enthalten! Sie ist 1/1 oder 1/12 - jährlich im Voraus zu entrichten.

5b. Ausfall der Tanzschule durch behördliche Anordnung

Die Schließung der Tanzschule durch behördliche Anordnung zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie entbindet nicht von der Zahlung des Kurshonorars / Monatsbeitrages

6. Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens 14 Tage  vor der ersten Veranstaltung/Kurs wird lediglich eine Gebühr von 15,00 Euro pro Person erhoben. Bei Neuanmeldung innerhalb eines Jahres wird diese angerechnet. Weitere Honorare entnehmen Sie

bitte dem aktuellen Prospekt der Tanzschule.

7. Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtszeiten und Räume als auch des Lehrpersonals steht der Altstadt-Tanzschule frei.

 

8. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen in Textform der Bestätigung seitens der Tanzschule. Die Daten werden elektronisch verarbeitet. Wir versichern Ihnen, dass wir die Daten nur für unsere Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.

 

9. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tanzschule haftet nur, soweit  ihr grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

    Stand November 2024

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